Konsens
Mit Hilfe des Konsensverfahrens sollen basisdemokratische Entscheidungen getroffen werden. Das heißt nicht, dass alle am Ende des Diskussionsprozesses die gleiche Meinung haben, aber es heißt, dass alle gemeinsam nach einer solchen Lösung des Problems suchen, die letztendlich von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.
Das Konsensprinzip soll möglichst überall dort angewandt werden, wo eine Gruppe gemeinsame Entscheidungen zu treffen hat.
Konsensverfahren
Der rote Faden im Prozess ist die Suche nach den Gemeinsamkeiten der verschiedenen Standpunkte und die Wahrnehmung und Berücksichtigung von Bedenken aller Beteiligten.
Als sinnvoll hat sich die folgende schematische Vorgehensweise in acht Punkten herausgestellt, die aber je nach Bedürfnissen oder zur Verfügung stehender Zeit entsprechend variiert werden kann.
- Möglichst umfassende und deutliche Erklärung des Problems. Ziel soll es sein, alle Beteiligten auf den gleichen Informationsstand zu bringen.
- Entscheidungsfrage formulieren. Diese Frage muss klar und verständlich formuliert sein, denn unklare Fragestellungen führen zu unklaren Lösungen.
- Runde mit Meinungsäußerungen zum Thema, in der jede Person ihre Meinung zum Thema Kund tun kann. An dieser Stelle gibt es keine Diskussionen, sondern nur Verständnisfragen. Dabei können sich alle der „Zeit-Daumen-Regel“ bedienen: die eigene Redezeit multipliziert mit der Anzahl der Beteiligten ergibt die Zeitdauer der Runde.
- Brainstorming Jetzt werden verschiedene Lösungsvorschläge gesammelt, die auch wieder möglichst noch nicht bewertet werden sollen.
- Erst an dieser Stelle sollen die gesammelten Vorschläge diskutiert und auf ihre Vor- und Nachteile hin überprüft werden.
- Konsensvorschlag herausarbeiten, d.h., die Lösungsidee aus der vorangegangenen Diskussion wird so zusammengefasst, dass alle Bedürfnisse berücksichtigt sind. Auch die Bedenken der Minderheiten sollten noch einmal genannt werden.
- Entscheiden. Jetzt äußert sich jede Person mit einer persönlichen Bewertung zu dem Vorschlag mit Hilfe der unten erklärten Konsensstufen. Wenn es einen Konsens gibt, dann weiter mit Punkt 8, wenn nicht, dann wieder zurück zu Punkt 4.
Der Konsens wird umgesetzt. An dieser Stelle wird das Ergebnis noch mal ganz genau genannt und es wird nach Einwänden gefragt.
Stufen der Zustimmung
Da eine völlige Übereinstimmung in einer Diskussion selten erreicht wird, gibt es im Konsensverfahren verschiedene Stufen der Zustimmung oder Ablehnung eines Vorschlages.
- Zustimmung
- Schwache Bedenken n.“ Danach wird die Lösung zwar nicht als optimal empfunden, kann aber mitgetragen werden, bevor Handlungsunfähigkeit riskiert wird.
- Starke Bedenken „Ich trage die Entscheidung nicht mit, toleriere aber die Meinung der Mehrheit“
- Veto: „Die Entscheidung widerspricht meinen Grundüberzeugungen, sie darf von der Gruppe nicht ausgeführt werden.“
Ist kein Konsens erzielt worden, konnte keine neue Entscheidung getroffen werden und die Gruppe ist blockiert. Der Konsens wirkt konservativ, weil durch das Einlegen eines Vetos der bisherige Zustand beibehalten wird. Weil keine Entscheidung im diesem Sinne auch eine Entscheidung ist, sollte mit einem Veto sehr verantwortlich umgegangen werden. Zudem kann eine einzelne Person eine große Macht über die Gruppe ausüben. Bevor ein Veto eingelegt wird, sollte deshalb überprüft werden, ob nicht ein Beiseitestehen durch äußern von starken Bedenken ausreichend wäre. Anzuraten ist während des gesamten Ablaufs, dass es eine Person (GesprächshelferIn) gibt, die darauf achtet, dass das Thema nicht aus den Augen verloren wird, dass sich alle äußern können und dass der Zeitrahmen eingehalten wird. Abschließend fasst sie die Diskussion zusammen und formuliert den Lösungsvorschlag.
Literatur
- Werkstatt für Gewaltfreie Aktion Baden: ’’Konsens - Handbuch zur gewaltfreien Entscheidungsfindung’’
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