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Föderalismus

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Lexikon der Anarchie: Sachthemen


Föderalismus

Mit Hilfe einer Ableitung von dem lateinischen Wort „foedus", genitiv: „foederis" = Vereinbarung, Bündnis, ist „Föderalismus" idealtypisch als ein Oberbegriff zu bezeichnen, dessen Bedeutungsfeld folgende, i. w. S. d. W. politische Sachverhalte umfasst:

1. Zwei oder mehr Menschen, die sich in Form von kleinsten bis zu im Extremfall globalen Gruppen zusammenschließen (sozusagen: föderieren), um gemeinsam, entweder unmittelbar selbst oder vermittelt durch Beauftragte, zur Sicherung bzw. Verbesserung ihrer Existenz ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen entsprechend im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Bereich Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zu planen sowie durchzuführen.

2. Institutionen, die solche Gruppen einrichten, um zu gewährleisten, dass sie ihre jeweiligen Bedürfnisse und Interessen sowie die Mittel zu deren Befriedigung entweder durch die jeweils Betroffenen selbst oder durch von diesen beauftragte und zur Verantwortung zu ziehende MandatsträgerInnen bestimmen können.

3. Als allgemein handlungsanleitender Bezugspunkt eine Vorstellung vom Menschen, in deren Verfolg sich die Entwicklung hin zum autonomen Individuum mit derjenigen hin zum sich verantwortungsbewusst engagierenden Gesellschaftswesen verbindet.

So verstanden weist Föderalismus eine objektive und eine subjektive Dimension auf: Zum einen bezeichnet dieser Begriff eine nie endgültig vervollständigbare, sondern unter möglichst weitgehender Berücksichtigung jeweils vorgefundener natürlicher bzw. von Menschen geschaffener Gegebenheiten ständig fortzuentwickelnde Sozialordnung, deren gesellschaftliche, wirtschaftliche und staatliche Institutionen den Menschen die eben erwähnte individual-soziale Entwicklung ermöglichen sollen. Zum anderen bezeichnet Föderalismus eine nach Meinung maßgeblicher Verfechter, wie Pierre-Joseph Proudhon (1809-1865), Michael Bakunin (1814-1876), Denis de Rougemont (1906 - 1985), Alexandre Marc (1904), dem Menschen wesensimmanente, auf eine solche Sozialordnung hin angelegte und zu einer entsprechenden Grundhaltung zu aktualisierende triadische, körperlich-seelisch-geistige Struktur, die die Voraussetzung für ein auf das Ziel einer föderalistischen Ordnung gerichtetes Wollen, Denken und Handeln bildet. Verbunden werden diese beiden Dimensionen durch die theorie- und praxisorientierte Vorstellung von einem dem Begriff Föderalismus innewohnenden emanzipatorischen Entwicklungspotential, das in einem Prozess wechselseitiger Einwirkung zwischen der zu entwickelnden föderalistischen Ordnung einerseits und dem eben auf sie hin angelegten Wollen, Denken und Handeln der Menschen andererseits in politische Wirklichkeit i. w. S. d. W. umzusetzen ist. Im Zusammenhang hiermit ist darauf hinzuweisen, dass das Bedeutungsfeld des Begriffes Föderalismus unter formal-strukturellem Gesichtspunkt betrachtet ein von Anfang an gegebenes Spannungsfeld zwischen einer horizontal-egalitär-mutualistischen und einer vertikal-hierarchisch-subsidiär/dominatorischen Dimension umfasst. Dieser grundlegende Tatbestand wird z. B. ebenso sichtbar an zentralistischen Unitarisierungstendenzen in einem Bundesstaat, wie die Bundesrepublik Deutschland[1] wie an der schier unüberschaubaren Vielfalt von Selbsthilfegruppen allein in Deutschland mit ihrer letztlich auf basisdemokratischer Autonomie und wechselseitiger Vernetzung beruhenden, gesellschaftlich-parastaatlichen Handlungskraft.[2]

Die aus diesem Spannungsfeld resultierende strukturelle Ambivalenz föderaler Organisationsformen ist möglicherweise als eine der Hauptursachen für deren Gefährdung einerseits durch separatistische Fragmentarisierung bzw. andererseits durch zentralistische Unitarisierung zu betrachten. Die hier vorgetragene idealtypische Definition des Begriffes Föderalismus ermöglicht die Aufstellung von Beurteilungsmaßstäben, anhand derer die „föderale Substanz" politischer Systeme - insbesondere ihrer gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Institutionen, ihrer ethisch-normativen Wertorientierungen sowie ihrer interessengebundenen und machtgestützten Willensbildungs- bzw. Entscheidungsprozesse - genauer zu bestimmen ist, unabhängig davon, ob diese sich als föderal, föderativ, föderalistisch u. ä. bezeichnen bzw. als solche verstehen.

Als Kriterien zur Beurteilung des Maßes, in dem Föderalismus das Wesen eines politischen Systems ausmacht, sind anzusehen:

1. Die Ausgestaltung seiner gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Institutionen, deren politisch-weltanschauliche Ausrichtung und die mittels dieser Institutionen zu organisierenden Willensbildungs- bzw. Entscheidungsprozesse auf das ständig anzustrebende Ziel hin, den in ihm lebenden Menschen die Entwicklung zu autonomen Individuen und zu sich gesellschaftlich engagierenden Sozialwesen in immer höherem Grade zu ermöglichen - d. h. ihre Entwicklung hin zu „Personen", um eine zentrale Kategorie der Integralföderalisten einzuführen.

2. Die institutionelle Organisation von Gruppen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Bereich sowie ihres Zusammenwirkens über Bedürfnisbefriedigung und Interessenwahrnehmung hinaus letztlich zum Zwecke der „Personalisierung" der Menschen auf der Grundlage der folgenden Strukturprinzipien, die dabei nicht als starre Grundsätze, sondern vielmehr als jeweils situationsangemessen flexibel zu handhabende Richtlinien verstanden werden sollten:

- Autonomie im Sinne sowohl nach innen als auch nach außen gerichteter Selbstbestimmung einer Gruppe mit der Maßgabe, das Recht aller anderen Gruppen auf Autonomie zu respektieren, sofern auch diese dieses Prinzip praktizieren;

- problemorientierte Kompetenzen- und Ressourcenverteilung zum Zwecke der Organisierung horizontaler bzw. vertikaler Kooperation zwischen verschiedenen Gruppen zur Lösung öffentlicher Aufgaben, die ihrem Wesen bzw. ihrem Umfang nach die hierzu erforderliche Fähigkeit dieser Gruppen überschreiten;

- Partizipation im Sinne der Beteiligung an Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen zur Lösung gemeinsamer Probleme, sei es unmittelbar durch die jeweils Betroffenen selbst, sei es mittelbar durch Vertreterinnen, die den sie Delegierenden verantwortlich sind.

3.Die gemäß den o. e. Strukturprinzipien zu institutionalisierende „Lernfähigkeit" politischer Systeme, um immer neuen, sei es von innen, sei es von außen auf sie zukommenden Anforderungen an ihre jeweils eigene Existenz unter Wahrung der beiden vorher genannten Kriterien gerecht zu werden. Abschließend sei ergänzend zur bisherigen Definition des Begriffes Föderalismus in Form des folgenden Schemas auf unterschiedliche Facetten seines Bedeutungsfeldes hingewiesen, die von ihm abgeleitete Wörter bezeichnen:

a) (immer umfassendere) Integration bzw. Integriertheit politischer Systeme bzw. ihrer Subsysteme.

b) föderativ, föderieren, Föderation

c) föderal (vermittelnd), konföderieren

d) föderalistisch, föderalisieren bzw. partielle Konföderation

e) strukturelle Ausdifferenzierung, Integration politischer Systeme bzw. ihrer Subsysteme


Historisch-politische Entwicklung

Zu Beginn des folgenden, im hier gesetzten lexikalischen Rahmen notwendigerweise nur kurzen Überblicks über die „Geschichte der föderalistischen Idee" [3] sei darauf hingewiesen, dass diese Skizze sich im wesentlichen auf Europa konzentriert, von Europa kulturell-zivilisatorisch und i. w. S. d. W. politisch beeinflusste Gebiete, wie etwa den amerikanischen Doppelkontinent oder die von Russland durchdrungene eurasische Landmasse, nur am Rande berührt und andere außereuropäische Gebiete unberücksichtigt lässt. Ohne hierauf näher eingehen zu können, ist zunächst an evolutions-geschichtliche Wurzeln gleichsam präföderaler Verhaltensweisen in tierischen Populationen zu erinnern, auf die bereits Peter Kropotkin in seinem 1902 erstmals erschienenen Werk „Mutual Aid, A Factor of Evolution" aufmerksam gemacht hat und die es menschlichen Gruppen ermöglicht haben, sich zu gemeinsamer Sicherung ihres Überlebens jeweils angemessene, im Laufe von etwa einer Million Jahren immer bewusster zweckrational entwickelte Verhaltensrepertoires teils egalitärer, teils hierarchischer und schon früh in vorgeschichtlicher Zeit zu beobachtender arbeitsteiliger Kooperation anzueignen.

Tief hinunter in die Geschichte der Menschheit reicht demnach die Grundlage, auf der sich im Altertum im Nahen Osten, im Mittelmeerraum und in Europa nördlich der Alpen und der Pyrenäen das breite und so vielfältige Spektrum religiöser und politischer Verbände lokaler, regionaler und schließlich sogar teilkontinentaler Reichweite entwickelt hat: gentil verfasste tribale Zusammenschlüsse als religiös fundierte Rechtsräume schaffende, ökonomische Interessen politisch und militärisch wahrnehmende, hierarchisch organisierte kollektive Handlungseinheiten seit dem 3. Jahrtausend v. Chr.; aristokratische bzw. oligarchische kommunale Organisationsformen mit mehr oder weniger mühsam erkämpften und begrenzten Varianten von ansatzweise demokratischer bzw. berufsständischer Partizipation an innen- und außenpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen seit dem 8. vorchristlichen Jahrhundert (griechische poleis, italische Stadtstaaten); Städtebünde, die z.T. „Prototypen" hegemonial strukturierender Staatenbünde bildeten - z. B. im 4. Jahrhundert v. Chr. die vom Königreich Makedonien dominierte griechische Symmachie des Korinthischen Bundes oder die auf der italischen Halbinsel seit dem 6. vorchristlichen Jahrhundert vor allem kriegerisch, nicht ohne katastrophale Rückschläge entwickelte und von dort aus schubweise auf den gesamten Mittelmeerraum, auf Teile des Nahen und Mittleren Ostens, Nordafrikas sowie Europas nördlich von Alpen und Pyrenäen ausgedehnte Kombination zwischen einem hochkomplexen, in der Regel bilateralen und von der römischen Stadtrepublik dominierten Bündnissystem einerseits und andererseits einem von Rom aufgebauten, nach modernen verwaltungsrechtlichen Begriffen als in hohem Maße dekonzentriert zu bezeichnenden System provinzialer Administration — eine das gesamte spätere kontinentaleuropäische Recht maßgeblich prägende Kombination, deren hochkomplexes politisches System etwa seit der Zeitenwende allmählich in das danach noch Jahrhunderte lang existierende Imperium Romanum überführt wurde.

Angelehnt an das eben erwähnte altrömische System dekonzentrierter Provinzialverwaltung entwickelte die römisch-katholische Kirche ihre Diözesanadministration, die, ungeachtet zahlreicher institutioneller Veränderungen im Verlauf von nun bald zwei Jahrtausenden weltweiter Ausdehnung, in ihrer Grundstruktur bis heute existiert und damit - übrigens im 4. Jahrhundert unter wiederholter direkter Einflussnahme römischer Kaiser - den alten politisch-administrativen Föderalismus Roms bis heute in der Form eines erstaunlich stabilen und zugleich anpassungsfähigen amtskirchlichen Föderalismus fortsetzt, der seinerseits seit dem Schisma Ende des 5. Jahrhunderts bzw. seit der Reformation im 16. Jahrhundert die Organisation der verschiedenen nichtkatholischen christlichen Kirchen beeinflusst hat.

Auf Grundlage einer agrarischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung bei Vorrang lokaler und kleinregionaler Natural-Tauschwirtschaft vor großregionaler geldvermittelter Gütererzeugung und -verteilung wurde zur Erfüllung rechtlich-administrativer und militärisch-sicherheitspolitischer Aufgaben in Gestalt des Feudalismus seit dem frühen Mittelalter in Europa ein den weltlichen und geistlichen Adel umfassendes hochkomplexes, pyramidal strukturiertes System sog. personenverbandsstaatlicher, auf der mutualistisch lehensrechtlichen Grundbeziehung zwischen Existenzsicherungs- und Gefolgschaftsverpflichtung zwischen Lehnsherr und Lehnsmann beruhender Einheiten von der örtlichen über die regionale bis hin zur Ebene späterer Nationalstaaten als eine damaligen wirtschaftlich-technisch-verkehrlichen Gegebenheiten angepasste Erscheinungsform des „Föderativen Prinzips" (Principe federatif - P.-J. Proudhon) entwickelt - eine Entwicklung, die, beginnend im 13. Jahrhundert, vor allem in England, Frankreich, Spanien und Russland aus sehr unterschiedlichen, hier aus Raumgründen nicht behandelbaren Gründen zu mehr oder weniger ausgeprägter einheitsstaatlicher Zentralisierung geführt hat, hingegen zu eher regional-fürstenstaatlicher Dezentralisierung vor allem im deutschsprachigen Raum, in Italien und in Polen sowie zu aristokratischen und bürgerlich-oligarchischen staaten-bündischen Systemen, wie in den Niederlanden und in der Schweiz.

Nach der Erfahrung machtstaatlicher Durchsetzungskraft uni-tarisch-zentralistisch organisierter politischer Systeme in Verbindung mit dem Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) - Schweden, Frankreich - und mit der Hegemonie des napoleonischen Frankreich zu Beginn des 19. Jahrhunderts und angesichts ökonomischer Entwicklungsvorteile großer Flächenstaaten im Zeitalter der Industrialisierung wurde 1870 und 1871 die nationalstaatliche Einigung Italiens bzw. Deutschlands durchgesetzt. Dabei mündete im letzteren Fall vor allem unter dem Einfluss der mehrhundertjährigen Tradition politischer Dezentralisierung die Entwicklung in einen, allerdings von Preußen dominierten Bundesstaat - eine Entwicklung, die sich als Teil eines bereits Ende des 18. Jahrhunderts von den ehemaligen englischen Kolonien in Nordamerika eingeleiteten und im 19. und 20. Jahrhundert teilweise Lateinamerika und Asien erfassenden welthistorischen Prozesses mit vielfältigen Varianten eines Präsidialsystems (z. B. USA), oft allerdings auch eines zeitweise mehr oder weniger defizitären staatlichen Föderalismus autoritärer oder gar diktatorischer Struktur, etwa des lateinamerikanischen Caudillo-Typs (Argentinien, Brasilien) oder des staatssozialistischen Typs der Einparteiherrschaft (KPdSU in der UdSSR) vollzog.

Nicht unerwähnt bleiben soll der seit dem Mittelalter oft in Form von Personalunionen verwirklichte Typ des Staatenbundes (England - Schottland, Kastilien - Aragon, Österreich - Ungarn), der in der Neuzeit im Rahmen des Kolonialismus und in verfassungsrechtlicher Anpassung an den Nationalstaat des 19. Jahrhunderts auf internationaler Ebene zu staatenbündisch strukturierten Systemen weiterentwickelt werden konnte, die z. T. bis heute bestehen, wie das britische Commonwealth of Nations und die französische Communaute. Lediglich angedeutet werden kann hier die große Vielfalt von Organisationen föderaler Art im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich, die - im Grunde genommen im Verlauf der gesamten Geschichte der Menschheit überall zu beobachten - sich in ihrem industriegesellschaftlichen Typus in der Neuzeit von Europa aus über die ganze Welt hin ausgebreitet hat - z. B. berufsständische Zusammenschlüsse (Genossenschaften), moderne Interessenorganisationen (Unternehmensverbände, Gewerkschaften), politische Parteien - mit höchst unterschiedlich großem Einfluss auf staatliche Institutionen, intern in der Regel mehr oder weniger hierarchisch-zentralistisch organisiert und insofern ganz verschiedenartige Instrumente einer sich im Zuge der Entwicklung moderner und zunehmend enger miteinander verflochtener Industriegesellschaften immer weiter ausdifferenzierenden politischen Macht bildend.

Angesichts der staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Organisationen menschlichen Zusammenlebens im Prinzip gleichermaßen prägenden hegemonialen Beziehung zwischen führenden Minderheiten und geführten Mehrheiten, im Hinblick auf in der Regel nach dem Repräsentationsprinzip institutionalisierte und folglich bei zunehmender Größe einer Organisation abnehmende Partizipation der Menschen an sie betreffenden Entscheidungsprozessen und angesichts von sich insbesondere im Rahmen moderner Industriegesellschaften in Europa und darüber hinaus entwickelnden Großorganisationen im staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich mit dem vorrangigen Ziel der Verwirklichung einer maßgeblich von ihren jeweiligen Eliten inhaltlich und formal definierten materiellen und zunehmend auch geistig-seelischen oder vielleicht genauer mental-psychologischen Vor- und Fürsorge muss unter Zugrundelegung der o. e. Definition von Föderalismus dessen vor allem seit Beginn des 20. Jahrhunderts zu beobachtender i. w. S. d. W. politischer Bedeutungsverlust festgestellt werden, nachdem er sich im jahrtausendelangen Verlauf vorindustrieller Menschheitsgeschichte - bei aller Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Unzulänglichkeiten sowie politischer und militärischer Katastrophen — immer wieder als ein gesellschaftsbildendes Prinzip erwiesen hat, das einen, wenn auch immer prekären kulturellen und zivilisatorischen Fortschritt bewirken konnte. Ein solches Urteil soll nicht als Plädoyer für einen - unmöglichen - Rückschritt in vorindustrielle Existenzweisen menschlicher Gesellschaften missverstanden werden, wohl aber als Hinweis auf die Notwendigkeit, wirtschaftliche, gesellschaftliche und staatliche Strukturen zu entwickeln, die der im Begriff „Föderalismus" enthaltenen, auf die Personalisierung des Menschen hin orientierten ethisch-normativen Dimension Rechnung tragen können.


Ideengeschichtliche Entwicklung

Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen lässt sich sagen, dass das föderative Prinzip jahrtausendelang in der Menschheitsgeschichte wirksam gewesen ist, ohne dass es Gegenstand bewusster Reflexion in philosophischer oder i. w. S. d. W. politischer Absicht gewesen wäre. Zwar wurde in dieser langen Zeit eine Vielzahl von Begriffen entwickelt, um föderal strukturierte Institutionen im staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich zu bezeichnen; so z. B. das altgriechische Wort „symmachia" zur Bezeichnung eines Städtebundes, das lateinische Wort „foedus" zur Bezeichnung eines Bündnisses zwischen Rom einerseits und anderen Stadtstaaten oder stammesmäßig organisierten Völkern andererseits, oder schließlich das deutsche Wort „Bund" zur Bezeichnung eines geradezu unübersehbar breiten Spektrums föderal strukturierter Institutionen im staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich. Aber ein Nachdenken über Föderalismus als politisch-gesellschaftliches Strukturprinzip hat in Europa erst im Zusammenhang mit der dramatischen, maßgeblich von Reformation und Gegenreformation sowie von kriegerischen Auseinandersetzungen geprägten Umbruchsperiode vom mittelalterlichen Personenverbandsstaat zum neuzeitlichen fürstlichen Territorialstaat im 16. und 17. Jahrhundert unter dem richtungweisenden Einfluss der Föderal-Theologie begonnen, die „foedus" zum Hauptbegriff für die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Gott und Mensch und für die Erklärung der heilsgeschichtlichen Entwicklung dieses existentiellen Verhältnisses entwickelt hat; verwiesen sei im Zusammenhang hiermit nur auf die Schrift des Zwingli-Schülers Heinrich Bullinger: De foedere et testamento Dei unico et aeterno, 1534 (Über das einzige und ewige Bündnis und Testament Gottes). Anfänglich umfasste diese Föderalismus-Reflexion staatliche und gesellschaftliche Verhältnisse, wie etwa in dem umfangreichen Buch von Johannes Althusius: Politica methodice digesta ..., 1603 (Politik methodisch dargelegt ...). Im 18. und 19. Jahrhundert fand jedoch vor dem Hintergrund der Entwicklung staatlicher Institutionen zu den das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der europäischen Gesellschaften im Rahmen moderner Nationalstaaten hauptsächlich prägenden Faktoren unter maßgeblichem Einfluss der in der Entstehungszeit der Vereinigten Staaten von Amerika Ende des 18. Jahrhunderts laufenden Diskussion über die Schaffung eines Bundesstaates [4] eine Verlagerung des Schwerpunktes der Reflexion über föderale politische Strukturen auf die staatsrechtliche bzw. verfassungspolitische Ebene statt; verwiesen sei hier nur auf die besonders umfängliche und reichhaltige deutschsprachige juristische Literatur, der - wie auch in der entsprechenden Literatur anderer europäischer Länder - ein Denken in Kategorien „policey"-staatlicher und zentral-hierarchischer Einheitlichkeit eigentümlich ist (z. B. Charles de Montesquieu, Jean-Jacques Rousseau, Alexis de Tocqueville in Frankreich; Philip Kerr (Lord Lothian), Lionel Curtis, Lionel Robbins in England; Friedrich Frhr. v. Gagern, Paul A. Pfizer, Carl Theodor Welcker, Carl v. Rotteck, Johann Caspar Bluntschli, Robert v. Mohl, Georg Jellinek in Deutschland).

Eine schwerwiegende Folge dieser Verengung föderalen Denkens bei gleichzeitiger Beschränkung auf die Grenzen des jeweiligen Nationalstaates im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die in eben dieser Zeitspanne erfolgende und bis heute zu beklagende Marginalisierung der Reflexion über Föderalismus als ein eher parastaatliches egalitär-mutualistisches, vor allem gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Strukturprinzip, wie es noch bei — oft auch politisch aktiven - Denkern zum Ausdruck kommt, wie etwa P.-J. Proudhon, M. Bakunin, Konstantin Frantz, dem Erforscher des Genossenschaftswesens Otto v. Giercke, dem Katalanen Pi y Margall, dem französischen Völkerrechtler Georges Scelles, A. Marc und D. d. Rougemont mit der von ihnen maßgebend geprägten französischen Denkschule der Integralen Föderalisten und dem vor dem Nationalsozialismus nach Schweden emigrierten Helmut Rüdiger.

Außer Acht gelassen werden darf dabei allerdings weder der schwer abschätzbare Einfluss handlungsanleitenden kirchlichen Nachdenkens über Föderalismus, wie etwa der Katholischen Soziallehre seit dem 19. Jahrhundert besonders mit ihrem in der 1931 von Papst Pius XI verkündeten Enzyklika „Quadragesimo anno" („Im vierzigsten Jahr") formulierten Subsidiaritätsprinzip, noch der Einfluss jüngster, durch wachsenden Lösungsdruck innen- und internationalpolitischer Probleme motivierter Gedankenschulen, wie des US-amerikanischen New Federalism seit den sechziger Jahren und des nicht zuletzt unter seinem Einfluss Ende der achtziger Jahre entstandenen Kommunitarismus.

Unter Zugrundelegung weltanschaulich-philosophischer bzw. strukturell-institutioneller Kriterien lassen sich in der hier betrachteten Zeitspanne vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart zwei grundlegende Typen von Föderalismus bzw. vorgestellter und verwirklichter föderaler Organisationsformen unterscheiden: Zum einen ein letztlich auf religiösem Denken beruhender transzendental orientierter Föderalismus bzw. hierarchisch strukturierte föderale Organisationsformen mit Zentralisierungstendenzen, „top-down Federalism", wie Samuel H. Beer (To Make A Nation, 1993) sagt, z. B. in der Föderal-Theologie des 16. und 17. Jahrhunderts, bei J. Althusius, K. Frantz, die katholische Soziallehre, bzw. z. B. in Bundesstaaten mit Unitarisierungstendenzen - Deutschland, Österreich; zum anderen ein letztlich auf den Rationalismus und die Aufklärung des 18. Jahrhunderts zurückführbarer immanenter Föderalismus bzw. eher egalitär-mutualistisch nach dem Prinzip residualer, d. h. von unten nach oben abnehmender (Rest-)Macht strukturierte föderale Organisationsformen, „down-top Federalism" (S. H. Beer 1993), z. B. bei P.-J. Proudhon, M. Bakunin, Pi y Margall, den Integralföderalisten, H. Rüdiger; bzw. Systeme anarchischen Typs (anarchistischer Föderalismus), z. B. Kronstadt und die ukrainische Machno-Bewegung nach der Oktoberrevolution von 1917, Selbsthilfegruppen mit ihren vernetzten Kooperationsbeziehungen, eine wachsende Zahl politischer Bewegungen und Parteien, die in ihrer sehr unterschiedlichen Opposition gegen zentralistisch organisierte Nationalstaaten unter dem Begriff des autonomistischen Regionalismus zusammenzufassen sind, oft allerdings in nationalistisch-chauvinistisch-xenophob-rassistischen Separatismus verfallen.

Beide Varianten föderaler Reflexion und politischer föderaler Organisation verschränken sich im Laufe des 20. Jahrhunderts zunehmend miteinander, wobei sie in mehr oder weniger spannungsreiche Beziehungen zueinander treten: als exemplarisch hierfür kann das durchaus widerspruchsvolle Konvergenz-Verhältnis zwischen den sich vor allem von P.-J. Proudhon herleitenden, insbesondere in Frankreich aktiven Integralföderalisten und den schwerpunktmäßig von Italien aus agierenden sog. Hamilton-Föderalisten (Altiero Spinelli,1907 - 1986) angesehen werden, welch letztere sich in ihrem politischen Denken und Handeln hauptsächlich am US-amerikanischen Föderalismus-Modell orientieren, aber auch staatsföderale, auf das Ziel einer politischen Einigung Europas hin ausgerichtete Konzepte aus dem deutschsprachigen Raum in ihre Reflexion mit einbeziehen (Graf Couden-hove-Kalergi; Paneuropa, 1923) und andere, eine bundesstaatliche europäische Integration anvisierende Organisationen beeinflussen, wie die schweizerische und die deutsche Europa Union.

Abzuwarten bleibt, ob sich letztlich bzw. wie weit sich Föderalismus als ein im Grunde genommen universales i. w. S. d. W. politisches Strukturprinzip angesichts der sich weiter stabilisierenden bzw. entwickelnden ökonomisch-finanziellen und technisch-militärischen Dominanz nordglobaler Industrie- und Hochtechnologie-Länder über die übrige Welt mit ihrer Tendenz zu weltweiter kulturell-zivilisatorischer und - nicht zuletzt - bewusstseinsmäßiger Assimilierung im Sinne des US-amerikanischen „One World" -Konzepts wird behaupten können zugunsten möglichst selbstbestimmter Artikulierung und partizipatorisch organisierter Befriedigung von Bedürfnissen und Interessen der Menschen von der lokalen über verschiedenste regionale Ebenen bis hin zum globalen Maßstab.


Literatur u. Quellen

Die folgenden Titel sind nur eine äußerst knappe, allein auf den vorangehenden Text bezogene Auswahl aus der unübersehbar umfangreichen Primär- und Sekundärliteratur. Hinsichtlich der Quellen und Literatur zum Integralen Föderalismus sei auf die Angaben in L. Roemheld: Integraler Föderalismus bzw. Integral Federalism, s. u. verwiesen.


  • J. Althusius: Politica methodice digesta ..., Faksimiledruck der 3. Aufl. Herborn 1614, Aalen 1961.
  • H. Brugmans: Skizze eines europäischen Zusammenlebens, Frankfurt M. 1953.
  • W. Ferber: Der Foederalismus - historisch-politische Betrachtungen, 2. Aufl. Augsburg 1947.
  • K. Frantz: Der Föderalismus als das leitende Prinzip für die soziale, staatliche und internationale Organisation ..., Neudr. d. Ausg. v. 1879, Aalen 1962.
  • A. Hamilton/J. Madison/J. Jay: Die Federalist Papers, Darmstadt 1993.
  • Ch. de Montesquieu: De l'Esprit des Lois (editio princeps Geneve 1748), Paris, 2 Bde. 1961.
  • R. Rocker: Über das Wesen des Föderalismus im Gegensatz zum Zentralismus, Frankfurt/M. 1979 (Nachdr. d. Erstausg. im Verlag „Der Syndikalist", Berlin 1923).
  • E. Rossi/A. Spinelli: II Manifesto di Ventotene (1941) pubblicato acura del Centro Italianodi Formazione Europea, Quaderni Federalisti, N. 26, Roma, marzo 1979.
  • A. Spinelli: Manifest der Europäischen Föderalisten, Frankfurt/ M. 1958.


Allgemein zu föderalen Konzepten in west- und osteuropäischen Ländern während und nach dem Zweiten Weltkrieg siehe:

  • H. Brugmans: La pensöe politique du federalisme, Leyde 1969.
  • L. Dierickx: Eine Keimzelle europäischer, föderalistischer und supranationaler Demokratie, hg. von der Europäischen Föderalistischen Bewegung — Mouvement Federaliste Europ6en, Bruxelles o. J. (1971).
  • P. Duclos: L'Etre federaliste, Paris 1968; G. Heraud: Les principes du Federalisme et la Föderation europ6enne, Paris 1968 (dt: Die Prinzipien des Föderalismus und die Europäische Föderation, Wien 1979).
  • L. Lederman: Föderation Internationale - Idées d'hier, Possibiliteés de demain, Neuchätel 1950.
  • W. Lipgens (Hg.): Europa-Föderationspläne der Widerstandsbewegungen 1940-1945, München 1968.
  • W. Lipgens: Die Anfänge der Europäischen Einigungspolitik 1945 - 1950, Erster Teil: 1945 - 1947, Stuttgart 1977.
  • A. Marc: Revolution americaine - Revolution europeenne: Message du federalisme, Lausanne 1977.


Zu bundesdeutschen Überlegungen über Ausgestaltung bzw. Weiterentwicklung des staatlichen Föderalismus siehe:

  • K. Assmann/T. Goppel (Hg.): Föderalismus — Bauprinzip einer freiheitlichen Grundordnung in Europa, München/New York/London/Paris 1978.
  • A. Süsterhenn (Hg.): Föderalistische Ordnung, o. O. (Koblenz), o. J. (1961).
  • B. Vogel/G. H. Oettinger (Hg.): Föderalismus in der Bewährung - die deutschen Länder vor der Herausforde-rung fortschreitender EG-Integration, Berlin/Dresden ... 1992.


Zu vergleichbaren schweizerischen Überlegungen siehe:

  • L. Neidhart: Föderalismus in der Schweiz — Zusammenfassender Bericht über die Föderalismus-Hearings der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit in Solothurn, Zürich/Köln 1975.


Nachschlagewerke:

  • F. Saint-Ouen (ed.): Dictionnaire international du Federalisme, Bruxelles 1994.
  • W. H. Stewart: Concepts of Federalism, Lanham/New York/London 1984.


Allgemeine Gesamtdarstellungen:

  • M. Albertini: II Federalismo - Antologia e definizione, Bologna 1979.
  • E. Deuerlein: Föderalismus - die histori¬schen und philosophischen Grundlagen des föderativen Prinzips, München 1972.
  • C. Diaz-Carrera (ed.): El federalismo global, Madrid 1989.
  • A. Jallon: Le federalisme, Paris 1971.
  • L. Roemheld: Integraler Föderalismus - Modell für Europa - ein Weg zur personalen Gruppengesellschaft, München, Bd. 1,1977;

Bd. 2,1978; englisch: Integral Federalism—Model for Europe—a Way towards a Personal Group Society, Frankfurt/M./Bern/New York/Paris 1990.


Geschichtliche Überblicksdarstellungen:

  • M. Albertini/A. Chiti-BatelW/ G. Petrilli: Storia del federalismo europeo, Torino 1973.
  • L. Marinello: Lineamenti di una storia politica deir Europa contemporänea - dal Liberalismo al Federalismo, Parma 1963.
  • H. Rüdiger: Föderalismus. Beitrag zur Geschichte der Freiheit, Berlin 1979.
  • B. Voyenne: Histoire de I'id6e fe"d6raliste, Paris/Nice, t. 1: Les sources, 1976; t. 2: Le federalisme de P.-J. Proudhon, 1973; t.

3: Les ligne"es proudhoniennes, 1981; Bd. 2 deutsch: Der Föderalismus Pierre-Joseph Proudhons, Frankfurt/M. 1982.


Spezielle Aspekte des Föderalismus:

  • Alen: Der Föderalstaat Belgien - Nationalismus, Föderalismus, Demokratie, Baden-Baden 1995 (mit dem Text der neuen belgischen Verfassung).
  • H. Beer: To Make a Nation - the Rediscovery of American Federalism, Cambridge, Mass./London, England 1993.
  • F. Cardis: Fed6ralisme et int6gration europeenne, Universite de Lausanne 1964.
  • T. Chopard(Hg.): Der Föderalismus vor der Zukunft, Schwerpunktheft des Jahrbuches der Neuen Helvetischen Gesellschaft, 36, 1965, Bern.
  • M. Croisat: Le föderalisme dans les démocraties contemporaines, Paris 1992.
  • A. Danese: II Federalismo, cenni storici e implicazioni politiche, Roma 1995.
  • D. J. Elazar (ed.): Federalism and Political Integration, Lanham/New York/ London 1984.
  • F. Esterbauer: Kriterien föderativer und konföderativer Systeme unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Europäischen Gemeinschaften, Wien 1976.
  • F. Esterbauer/G. Heraud/P. Pernthaler (Hg.): Föderalismus als Mittel permanenter Konfliktregelung, Wien 1977.
  • F. Esterbauer/E. Thöni: Föderalismus und Regionalismus in Theorie und Praxis - grundlegende Erwägungen zur österreichischen Föderalismusdiskussion aus politik- und finanzwissenschaftlicher Sicht, Wien 1981.
  • T. Evers (Hg.): Chancen des Föderalismus in Deutschland und Europa, Baden-Baden 1994.
  • M. Frenkel: Föderalismus und Bundesstaat, Bern..., Bd. 1,1984; Bd. 2,1986.
  • A. Greilsammer: Les Mouvements fédéralistes en France de 1945 ä 1974, Paris/Nice 1975.
  • S. Huber/P. Pernthaler (Hg.): Föderalismus und Regionalismus in europäischer Perspektive, Wien 1988.
  • H. R. Klecatsky u. a.: Der Föderalismus und die Zukunft der Menschenrechte, Wien/Köln/Graz 1982.
  • F. Knipping (Ed.): Federal Conceptions in EU Member States, Baden-Baden 1994.
  • K. Lang: Die Philosophie des Föderalismus - Versuch einer ethisch fundierten Staatsphilosophie der Verantwortung, Zürich 1971.
  • H. Laufer-Pilz (Hg.): Föderalismus — Studientexte zur bundesstaatlichen Ordnung, München 1973.
  • G. Miglio: Modello di Costituzione Federale, in Domani Europa, numero speciale, Gennaio 1995.
  • R. Serbyn (ed.): Fäderalisme et Nations, Montreal 1971.
  • R. Sparwasser: Zentralismus, Dezentralisation, Regionalismus und Föderalismus in Frankreich, Berlin 1986.
  • F. W. Scharpf: Optionen des Föderalismus in Deutschland und Europa, Frankfurt/M./New York 1994.
  • J. Theiler: Föderalismus - Voraussetzung oder Ergebnis rationaler Politik? - Zur ökonomisch optimalen Struktur kollektiver Entscheidungsverfahren, Bern/ Frankfurt/M./Las Vegas 1977.


Autor: Lutz Roemhold


Anmerkungen

  1. Vgl. den Fachbegriff „Unitarisierung des Bundesstaates", K. Hesse 1993, Rdnr. 221.
  2. Vgl. F. Vilmar/ B. Runge 1986.
  3. vgl. B.Voyenne
  4. Alexander Hamilton, James Madison, John Jay: 1787 - 1788


Quelle: Dieser Artikel erschien erstmals in: Lexikon der Anarchie: Encyclopaedia of Anarchy. Lexique de l'anarchie. - Hrsg. von Hans Jürgen Degen. - Bösdorf: Verlag Schwarzer Nachtschatten, 1993-1996 (5 Lieferungen). - Loseblattsammlung in 2 Ringbuchordnern (alph. sortiert, jeder Beitrag mit separater Paginierung). Für die vorliegende Ausgabe wurde er überarbeitet.

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