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Märzrevolution (1920)

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Lexikon der Anarchie: Sachthemen


Märzrevolution. Bewaffneter Aufstand, der mit dem Mittel des Generalstreiks im März 1920 auf die Errichtung einer Räterepublik abzielte.

Der Anlass

Auslöser der Märzrevolution war der Kapp-Putsch am 13. März 1920, dessen unmittelbarer Anlass die von der Reichsregierung angeordnete Auflösung der Marinebrigade Erhardt, eines aus der Marine hervorgegangenen Freikorps, war.

Mit dem von langer Hand vorbereiteten Putsch wollten Wolfgang Kapp, Generaldirektor der Landwirtschaftskreditbank und Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, und General Lüttwitz, Oberbefehlshaber aller Reichswehrtruppen in Nord-, Mittel- und Ostdeutschland, die Regierung aus Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei (DDP) stürzen, die Weimarer Verfassung, einschließlich des parlamentarischen Systems abschaffen und die Bildung einer starken exekutiven Gewalt durchsetzen.

Die angebliche Gefahr eines kommunistisch-bolschewistischen Bürgerkrieges machte nach Ansicht der Verschwörer ein hartes und rücksichtsloses Vorgehen gegen alle Streiks und bewaffnete Aktionen der Arbeiter nötig. Der ohne entscheidende Massenbasis – lediglich der Adel, Offiziere und Studenten begrüßten den Putsch, wichtige Gruppen wie Unternehmer, Beamte und Bauern verhielten sich neutral, Angestellte und Arbeiter lehnten ihn ab – begonnene Putsch kann letztlich als ein Versuch gesehen werden, die in der Revolution 1918/19 dem Volk gewährten Zugeständnisse (Acht-Stunden-Tag, Wahlrecht, parlamentarische Demokratie) zurückzunehmen.

Während die Reichsregierung nach dem Putsch über Dresden nach Stuttgart floh, traten die ArbeiterInnen und Angestellten als Antwort auf den Putsch in den Generalstreik. In Teilen Mittel- und Ostdeutschlands sowie vor allem im Ruhrgebiet entwaffneten die Arbeiter die Polizei, Einwohnerwehren und die oft aus Studenten bestehenden Zeitfreiwilligen und lieferten sich erbitterte Kämpfe mit Freikorps bzw. Reichswehr. Aufgrund ihrer speziellen Kampftaktik, der raschen Mobilisierung überlegener Kräfte, gelang es der Roten Ruhrarmee, das Ruhrgebiet für drei Wochen von Reichswehrtruppen und Freikorps zu befreien. Beim Versuch der Beseitigung des Kapitalismus im Revier wurden die Arbeiter von ihren Frauen bzw. Töchtern unterstützt, wobei die Aktivitäten der Frauen – obwohl reichsweit einmalig – die ersten Schritte in Richtung Emanzipation der Frau waren. In den gleich nach dem Putsch eingefädelten Verhandlungen gaben sich die Gewerkschaften und die SPD mit papiernen Zusagen der Reichsregierung nach Reformen zufrieden. Am 17. März 1920 gaben die Putschisten auf. Putschisten wie Reichsregierung erklärten den Kampf gegen die aufständische Arbeiterbewegung zu ihrem vorrangigen Ziel. Der Nachfolger von General Lüttwitz, General von Seeckt, verhängte am 19. März über ganz Deutschland den verschärften Ausnahmezustand und Reichswehrtruppen aus Ost- und Süddeutschland wurden mittels der wieder fahrenden Eisenbahnen ins Ruhrgebiet transportiert.

Am 22. März riefen der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB), die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände (AfA), die Berliner Gewerkschaftsvorstände, die Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USP) und die SPD zum Abbruch des Generalstreiks auf, einen Tag später zog die Berliner Generalversammlung der revolutionären Betriebsräte nach. Am 24. März wurde in den meisten Gebieten Deutschlands wieder gearbeitet. Am gleichen Tag handelte der für das Ruhrgebiet zuständige Reichskommissar Carl Severing (SPD) mit den verhandlungsbereiten Vertretern der Vollzugsräte der Ruhrgebietsstädte das sogenannte Bielefelder Abkommen aus, das die Waffenabgabe der Arbeiter und die Übergabe der Macht in den Städten von den Vollzugsräten an die alten Kommunalverwaltungen vorsah. Im Gegenzug sollte der Einmarsch der Reichswehr ins Revier unterbleiben. Mit gezielten Provokationen brach die Reichswehr das Abkommen bzw. den ausgehandelten Waffenstillstand, marschierte ins Ruhrgebiet ein und rächte sich mit blutigem Terror für die zuvor erlittenen Niederlagen.


Vorgeschichte

Im Ruhrgebiet erkämpften die Bergarbeiter im April 1919 – trotz Einsatzes der Reichswehr, die schon im Februar die Arbeiter- und Soldatenräte gewaltsam aufgelöst hatte – mit direkten Aktionen die Sieben-Stundenschicht. Als C. Severing, politischer Kommissar für das Ruhrgebiet, weitergehende Streiks für die Sechs-Stundenschicht – die Kumpels verließen nach sechs Stunden die Zechen – nicht unterbinden konnte, verhängte der für das Ruhrgebiet zuständige Kommandeur der Reichswehr, General v. Watter, am 17. Januar 1920 über den westlichen Teil des Reviers den verschärften Ausnahmezustand.

Stärkste Partei im Ruhrgebiet war die USPD, in der laut Satzung alle Grundsatzfragen per Urabstimmung der Mitglieder entschieden werden mussten. Viele Mitglieder der vorher einflussreichsten Partei des Reviers, der SPD, wanderten u.a. wegen der Politik Gustav Noskes zur USPD ab. Mit der Etablierung der parlamentarischen Demokratie auch auf kommunaler Ebene übernahmen viele SPD-Funktionäre Ämter in den Gemeindebehörden und Regierungsbezirken. Die KPD war im Revier Anfang 1920 nur schwach vertreten. Zudem war sie gespalten in Rechte und Linke, die mit der Ablehnung der Arbeit in den Gewerkschaften und in den Parlamenten zu putschistischem Vorgehen neigte.

Die der SPD nahestehende Bergarbeitergewerkschaft, der „Verband der Bergarbeiter Deutschlands“, war mit 114.000 Mitgliedern die weitaus größte Gewerkschaft im Ruhrgebiet, wenn auch – nicht zuletzt wegen der Zusammenarbeit mit den Zechenunternehmen – immer mehr Mitglieder die Gewerkschaft verließen. Viele wechselten zur anarchosyndikalistischen „Freien Arbeiter Union Deutschlands" (FAUD), die wegen der von ihr propagierten direkten Aktion (Streik, Sabotage, Betriebsbesetzung) großen Anklang im Revier fand. Allein in Dortmund hatte die FAUD etwa 20.000 Mitglieder. Noch vor der Flucht der Reichsregierung riefen in Berlin die SPD-Minister, was sie später heftig dementierten, und der SPD-Vorstand für den 15. März 1920 zum Generalstreik gegen den Putsch auf. Während große Teile der Reichswehr – nach dem Motto: Truppe kämpft nicht gegen Truppe – sich abwartend verhielten, nahm der Wehrkreiskommandant von Dresden und Oberbefehlshaber der mitteldeutschen Truppen, General Maercker, Verhandlungen mit den Putschisten auf.

Bereits am 13. März bildeten sich zwei Streikleitungen. Eine setzte sich aus dem ADGB, der AfA und dem Deutschen Beamtenbund (DBB) zusammen. In der zweiten Streikleitung, der „Zentralstreikleitung von Großberlin“, saßen neben der USPD Vertreter der von dieser beherrschten Berliner Gewerkschaftskommission, der ebenfalls von der USPD dominierten Reichszentrale für Betriebsräte sowie ab dem 17. März die KPD, nachdem sie ihre wichtigste Forderung – Wahl politischer Arbeiterräte in den Betrieben – durchgesetzt hatte. Während der Generalstreik in ganz Deutschland weitgehend befolgt wurde, fanden bewaffnete Aktionen der Arbeiter nur im Ruhrgebiet, Teilen Mitteldeutschlands, besonders in Sachsen und Thüringen, Pommerns, Mecklenburgs und vereinzelt in Brandenburg und Schlesien statt. In Ostpreußen, Nord- und Süddeutschland blieb es bis auf einige Scharmützel in Berlin, Kiel, Harburg, Frankfurt und einigen kleineren Orten ruhig, wohingegen in Bayern die Landesregierung aus SPD, Bayrischer Volkspartei und DDP die Macht freiwillig dem Wehrkreiskommandanten von München übergab.

Von einer Revolution, definiert man sie als Versuch, mittels bewaffneter Aktionen und Generalstreik die bestehende Gesellschaftsordnung in eine sozialistische Gesellschaft zu transformieren, konnte demnach für ganz Deutschland keine Rede sein. Im Freistaat Sachsen konzentrierte sich die Märzrevolution auf die Städte Chemnitz und Leipzig bzw. das Braunkohlerevier in Borna. Hier entwaffneten die vor allem in der linksradikalen Gewerkschaft „Union“ organisierten Arbeiter die Einwohnerwehren – aus Bürgern bestehende Hilfstruppen der Polizei – sowie einige Reichswehreinheiten, organisierten den Generalstreik und erreichten nach dessen Abbruch die Bezahlung der Streiktage durch die Unternehmer. In Chemnitz, dem stärksten KPD-Bezirk in Deutschland, besetzten die Arbeiter die öffentlichen Gebäude, befreiten die politischen Gefangenen und entwaffneten im Umkreis von 50 Kilometern das Bürgertum.

Auf Vorschlag der KPD wurden in den Betrieben am 15. März revolutionäre und jederzeit abwählbare Arbeiterräte gewählt, deren ca. 1.500 Arbeiter umfassende Versammlung einen Vollzugsrat wählte, der aus zehn KPD-, neun SPD-, einem USPD- und einem DDP-Mitglied bestand. Der Vollzugsrat fungierte auch als Streikleitung bzw. militärische Führung und bildete Kommissionen für Wirtschaft, Verkehr, Lebensmittelkontrolle, Kontrolle der Polizei und eine für die Verbindung zu anderen Orten.

Zwei am 18. und 22. März stattfindende Regionalkonferenzen von Arbeiterräten aus Schlesien, Thüringen und Teilen Bayerns, in Chemnitz blieben wegen des sich abzeichnenden Endes des Generalstreiks praktisch folgenlos. In Chemnitz stimmte die KPD einem Abbruch des Generalstreiks erst zu, als die Bezahlung der Streiktage, die zuvor durch Eingriffe der Arbeiter in das Bankwesen erfolgte, von der Regierung zugesichert wurde. Zu Beginn des Generalstreiks in Chemnitz kam es zu einem für deutsche Verhältnisse bezeichnenden Vorfall: Bewaffnete Arbeiter kontrollierten die Abteile des Zuges, der von Dresden nach Stuttgart fuhr und in dem fast die gesamte Reichsregierung saß. Die Arbeiter erkannten zwar den Reichspräsidenten Friedrich Ebert, verhafteten ihn aber nicht, weil dieser sie „scharf und zornig" (zit. nach E. Lucas 1983, Bd. 2, S. 164) anschrie. In Leipzig, der Hochburg der USPD, war die KPD nicht im Aktionsausschuss vertreten, da dieser die Wahl von Arbeiterräten in den Betrieben abgelehnt hatte. Die Arbeiter entwaffneten bei Haussuchungen viele Zeitfreiwillige – meist Studenten –, holten sich Waffen aus den Waffenfabriken in Suhl (Thüringen) oder bekamen von den Chemnitzer Arbeitern Gewehre geschickt.

Die Arbeiter in Leipzig bildeten Arbeiterwehren in den Arbeitervororten und bauten Barrikaden bis in die Innenstadt, wo das Militär nur noch den Stadtkern besetzt hielt. Nach Verhandlungen gaben die Arbeiter ihre Waffen ab, beendeten den Generalstreik und wurden anschließend in ihrem „Volkshaus“ von Militärs verhaftet, in die Kasernen verschleppt und dort brutal verprügelt, während das „Volkshaus“ von der Reichswehr in Brand gesetzt wurde. In Dresden fanden nur ein Demonstrationsstreik am 15. März statt sowie Kämpfe um das von Arbeitern besetzte Post- und Telegrafenamt, die die Arbeiter gegen die überlegenen Kräfte der Reichswehr und Zeitfreiwilligen verloren. Dabei schossen die Militärs in die demonstrierende Menge und töteten mehr als fünfzig Menschen, darunter Frauen und Kinder. In Thüringen, wo die meisten Arbeiter zur USPD tendierten, fanden neben dem Generalstreik bewaffnete Aktionen der Arbeiter in zwei Städten statt: In Gera stürmten die Arbeiter von der Reichswehr gehaltene Regierungsgebäude und eine Kaserne.

Gotha, das von der Reichswehr besetzt war, wurde am 18. und 19. März von Arbeitern aus Suhl und Zella-Mehlis – beides Zentren der Waffenproduktion – befreit. Im südlichen Teil der preußischen Provinz Sachsen, im Regierungsbezirk Merseburg – dem stärksten Bezirk der USPD –, schlugen bewaffnete Arbeiter in Bitterfeld-Delitzsch und in Zeitz-Weißenfels die Truppen der Reichswehr. Die anfänglich für die Arbeiter siegreich verlaufene Schlacht um Halle wurde durch ein Abkommen am 22. März beendet, dessen Bruch durch die Reichswehr die Arbeiter durch einen erneuten Streik zurückweisen konnten.

Während in Ostpreußen nicht einmal ein Generalstreik zustande kam, gab es in Pommern von Industrie- und Landarbeitern heftigen Widerstand gegen die Kapp-Putschisten. Schon Anfang März 1920 streikten die mecklenburgischen und pommerschen Landarbeiter eine Woche für höhere Löhne, den 8-Stunden-Tag und die Entfernung der „Baltikumer“ von den Gütern. Diese „Baltikumer“ hatten im Baltikum gegen die russische Rote Armee gekämpft und waren danach – als Arbeitskommandos getarnt – auf den großen Landgütern der ostelbischen Junker als bewaffnete Söldner untergekommen. In dieser Funktion sorgten die „Baltikumer“ für die weitere Ausübung der 1918 von der SPD-USPD-Regierung eigentlich schon abgeschafften Gesindeordnung, nach der die Landarbeiter weder das Koalitions- noch das Streikrecht besaßen und der Gutsherr seine eigene Gerichtsbarkeit ausüben konnte.

Nach dem Kapp-Putsch, der von den Junkern und Militärkommandanten Ostpreußens bedingungslos unterstützt wurde, agierten die Landarbeiter, zum Teil in direktem Zusammenwirken mit der Arbeiterklasse in den Städten, gegen die Putschisten bzw. Gutsbesitzer. In den Kleinstädten und Dörfern um Greifswald zerschnitten Arbeiter die Telefondrähte und verhängten über die Großgrundbesitzer ein Bewegungsverbot über die Grenzen ihrer Güter hinaus. In den Kreisen Randow und Ückermünde entwaffneten Land- und Industriearbeiter aus Torgelow Einwohnerwehren, Polizei und Gutsbesitzer. „Am 17. März schlugen die Arbeiter bei Torgelow anrückende Reichswehr aus Pasewalk. Am 20. März bekräftigten Land- und Industriearbeiter ihr Kampfbündnis durch eine mehrtausendköpfige gemeinsame Demonstration, die aus dem Kreis Ückermünde in Torgelow zusammenströmte“ (zit. nach E. Lucas 1983. Bd. 2, S. 138).

In Anklam bewaffneten sich die Arbeiter und besetzten die Stadt. Als die „Baltikumer" die Stadt belagerten und den Arbeitern ein Ultimatum stellten, kapitulierte der sozialdemokratische Vorsitzende des Aktionsausschusses und übergab Anklam kampflos den Truppen. Den stärksten Widerstand in Pommern leisteten die Arbeiter in Stettin. Die Arbeiter beherrschten mit ihrer mehrere tausend Mann starken Arbeiterwehr die Vororte und die Vulkanwerft, kontrollierten mit Schiffen die Hafeneinfahrt und einen Teil der Oder und schützten die Druckereien der SPD- und USPD-Zeitungen vor Zensurmaßnahmen des Reichswehrkommandanten, der nur einige Gebäude bzw. Straßenkreuzungen in der Innenstadt beherrschte. Erst nach dem am 21. März verhängten verschärften Ausnahmezustand, der Standgerichte und außerordentliche Kriegsgerichte ermöglichte, konnten Reichswehrtruppen in die Arbeiterviertel und die Vulkanwerft vorrücken. Die mit einem Generalstreik reagierenden Arbeiter erreichten in Verhandlungen immerhin die Zahlung der ausgefallenen Löhne durch die staatlichen und städtischen Betriebe, eine Amnestie für alle Aktionen für die verfassungsmäßige Regierung und die Aufhebung des verschärften Ausnahmezustandes, der einfache Ausnahmezustand blieb aber in Kraft. Im Aktionsausschuss der drei Arbeiterparteien (SPD, USPD, KPD) stimmte nur die KPD gegen einen Abbruch des Generalstreiks, da dadurch ihrer Meinung nach die bis dahin in und um Stettin gebundenen Truppen in die Industriegebiete des Ruhrgebiets geschickt werden konnten.

In Mecklenburg, wo die SPD den stärksten Einfluss auf die Arbeiter hatte, kam es zu Entwaffnungsaktionen der Industrie- und Landarbeiter in Rostock und Wismar bzw. der Umgebung der beiden Städte. Als das Freikorps Roßbach Wismar am 19. März einnahm und dabei jene Todesstrafenverordnung Kapps vom 15. März gegen Rädelsführer und Streikposten anwandte, die am 16. März in Berlin auf Druck der Industrie zurückgenommen wurde, wenn auch nur inoffiziell, eilten am 20. März bewaffnete Arbeiter aus Rostock, wo sie soeben die Zeitfreiwilligen geschlagen hatten, ihren Klassengenossen in Wismar zu Hilfe. Nach einigen Gefechten vor Wismar erreichte die SPD – die im Freistaat Mecklenburg-Strelitz mit der DDP eine Regierung stellte, die die Kapp-Regierung anerkannt hatte (!),– den Abbruch der Kämpfe.

Auf der Grundlage eines zwischen der Reichswehr und der SPD-DDP-Regierung geschlossenen Abkommens – Rückzug der Truppen in die Kasernen, Freilassung aller politischen Gefangenen, Bestrafung der Putschisten, Amnestie für Handlungen im Kampf gegen die Putsch-Regierung – stimmten die meisten Mecklenburgischen Aktionsausschüsse für die Beendigung des Generalstreiks. Als das im Brandenburgischen Cottbus stationierte Militär am 15. März in der Innenstadt auf eine unbewaffnete Menge schoss, eilten aus den umgebenden Orten Senftenberg, Guben, Forst, Spremberg und Finsterwalde Arbeiter nach Cottbus, die auf ihrem Weg reaktionäre Formationen entwaffneten. Ein vom Major der Zeitfreiwilligen in Cottbus bestellter gepanzerter Zug wurde durch Sabotage der Eisenbahnarbeiter gestoppt. Wieder erreichte die SPD ein Ende der Kämpfe. Im schlesischen Breslau, wo Reichswehr und vier Freikorps mit Hilfe der Todesstrafenverordnung Kapps vom 15. März gegen Rädelsführer und Streikposten das Standrecht verhängten und mehrere Arbeiter erschossen, antworteten die Arbeiter mit einem Generalstreik und der Guerillataktik: Nachts überfielen sie Militärpatrouillen und rissen ihnen alle Kleider vom Leib. Am 22. März führen die ersten Einheiten der bis dahin bei Breslau liegenden Marinebrigade Loewenfeld ins Ruhrgebiet ab, ohne auf Widerstand bzw. Sabotage von Arbeitern zu treffen.

Im Ruhrgebiet traten die Arbeiter, da die Telefonverbindungen zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet zusammengebrochen waren, Anweisungen aus Berlin nicht ins Revier durchkommen konnten und die etablierten Bergarbeitergewerkschaften zum Abwarten aufriefen, spontan in den Generalstreik und sammelten sich auf Demonstrationen in den Städten. Hier bildeten sich Aktionskomitees aus den drei Arbeiterparteien SPD, USPD und KPD. Diese Komitees (Ausschüsse, Vollzugsräte) waren die Spitze der spontanen Bewegung von unten, von der sie getragen und gelegentlich auch zu konkreten Maßnahmen gedrängt wurden. Dabei entschieden die Parteien bzw. die Parteiführungen in den Städten selbst über die Zusammensetzung der Komitees, deren Mitglieder nicht von der Basis gewählt wurden.

Die KPD forderte – wie in ganz Deutschland – zur Wahl von Arbeiterräten und zum Sturz der alten Regierung auf. Die zu etablierenden Räte sollten die Grundlage der Diktatur des Proletariats bilden und als erstes die Entwaffnung der Bourgeoisie und die Bewaffnung des Proletariats vollbringen. Während der linke Flügel der USPD diese Position weitgehend teilte, forderte der rechte Flügel ebenso wie die SPD die Wiedereinsetzung der alten Regierung.

Neben dem Generalstreik kam es im Ruhrgebiet zur Bildung einer Roten Armee. Die Arbeiter entwaffneten Einwohnerwehren, Sicherheitspolizei – abgekürzt Sipo: eine staatliche Polizeitruppe, die den Ländern unterstand – und Freikorps und bildeten ungefähr 100 Einheiten aus durchschnittlich 70 Leuten, die sich gut kannten, weil sie entweder Nachbarn waren oder in derselben Fabrik arbeiteten. Kampfleiter der Roten Armee waren Arbeiter mit Kriegserfahrung aus dem I. Weltkrieg. Die in der Roten Armee vereinigten Arbeiter kämpften nicht für den Bestand der alten Regierung, sondern für eine Gesellschaft ohne ökonomische und staatliche Ausbeutung. Von den 50.000 bis 100.000 Mitgliedern der Roten Armee war etwa die Hälfte in der FAUD organisiert.

„Jetzt oder nie“, „Siegen oder Sterben“ bzw. „Wir verlangen das Paradies auf Erden“ (zit. nach L. Fittkau /A. Schlüter 1990, S. 12) drückten als Losungen ebenso wie die Namenswahl für die einzelnen militärischen Einheiten – allein sechs nannten sich ,Rosa Luxemburg’ oder einfach ,Rosa’ – das Ziel einer neuen Gesellschaft aus. Die Arbeiter kämpften für ihre Sache, sie ordneten sich freiwillig einer bestimmten militärischen Disziplin unter und waren durch ihre Kampftaktik – die einzelnen Freikorps wurden durch tausende aus den umliegenden Städten herbeieilende Arbeiter bekämpft – äußerst erfolgreich. Auf diese Weise besiegten die bewaffneten Arbeiter in mehreren Kämpfen – u.a. am 15. März in Wetter, am 17. März in Dortmund, am 19. März in Remscheid und Essen und am 20. März in Hamborn und Mülheim – die im Revier stationierten Freikorps.

Während dieser Kämpfe verhängte General v. Watter, der ebenso wie die Freikorps mit den Putschisten sympathisierte und nach Putschende für die Aufrechterhaltung von „Ruhe und Ordnung“ sorgte, über den östlichen Teil des Ruhrgebiets den verschärften Ausnahmezustand, nach dem die aufständischen Arbeiter vor Standgerichten zum Tode verurteilt werden konnten. Nicht nur wegen der zahlenmäßigen Stärke der Roten Ruhrarmee bzw. ihrer eine sozialistische Gesellschaft intendierenden Zielsetzung trifft die Bezeichnung ‚Märzrevolution’ am ehesten auf die Lage im Ruhrgebiet zu. Auch die im politischen und ökonomischen Bereich ergriffenen Maßnahmen lassen zumindest ansatzweise einen systemtransformierenden Charakter erkennen.

Das politische Machtinstrument auf örtlicher Ebene war der jeweilige Arbeiterrat bzw. Vollzugsrat, Aktionsausschuss oder -komitee. Dabei verfügten diese neuen Institutionen keineswegs über die uneingeschränkte Macht in den Städten und Gemeinden. Der Mangel an Verwaltungsfachleuten führte dazu, dass die Beamten ihre Tätigkeit weiter ausübten, nur unter Kontrolle der Vollzugsräte. Kontrolliert wurden besonders die Polizei und das Nachrichtenwesen, also Post- und Telegrafenämter. Die Vollzugsräte konnten sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die örtlichen Arbeiterwehren stützen. Diese bestanden aus bewaffneten Arbeitern, die Sicherungsaufgaben meist polizeilicher Art am jeweiligen Ort erledigten. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Arbeiterwehr waren neben einer militärischen Ausbildung der Nachweis einer ordentlichen Beschäftigung und proletarisches Klassenbewusstsein. Entlohnt wurden sie von ihren Arbeitgebern, deren nicht seltene Weigerung, den Lohn für die Tätigkeit in der Arbeiterwehr zu zahlen, von den Arbeitern meist nicht entschlossen genug bekämpft wurde. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Arbeiterräte war die Beaufsichtigung der bürgerlichen Presse. Teilweise wurden die lokalen Blätter zu Publikationsorganen des jeweiligen Vollzugsrates umfunktioniert, was sich in der Änderung der Titel widerspiegelte. An vorderster Stelle der Zeitungen erschienen nun die Anordnungen des örtlichen Vollzugsrates. Überdies wurden die ca. 70 im Aufstandsgebiet erscheinenden bürgerlichen Blätter einer Vorzensur unterworfen. Nicht selten enthielten sie weiße Flecken bzw. wurden, meist für die Dauer von wenigen Tagen, verboten.

Entlohnt wurden die Komiteemitglieder aus den Kassen der Städte, außer in Mülheim und Oberhausen, wo die Betriebe ihre in den Vollzugsräten sitzenden Arbeiter entlohnen mussten. Zwar wählten die meisten Vollzugsräte am 25. März auf einer Konferenz in Essen eine politische Führung, den Zentralrat, in dem zehn Mitglieder der USPD, sieben der KPD und eines der SPD vertreten waren, aber da bis auf Dortmund und Mülheim – in beiden Räten saßen Mitglieder der FAUD – die jeweiligen Vollzugsräte nicht von Vollversammlungen der in den Betrieben gewählten Räte gewählt worden waren, konnte von einem Rätesystem, wie es die KPD forderte, nicht die Rede sein. Wenn in den Betrieben neue Betriebsräte gewählt wurden, dann blieb die Wahl auf diese unterste Ebene beschränkt. Weder bekamen oder gar forderten diese Betriebsräte weitergehende Kompetenzen, wie z. B. nach politischer Mitgestaltung bzw. Bildung eines lokalen Arbeiterrats. Lassen sich die Maßnahmen im politischen Bereich noch als eine Art der Doppelherrschaft beschreiben – hier die alte Verwaltung, da die neuen Vollzugsräte –, so sind die von den Arbeitern im Revier durchgeführten Schritte auf ökonomischem Gebiet noch bescheidener. In Zweifacherweise wurde in die private Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel eingegriffen. Zum einen mussten die Betriebe bestimmte Zahlungen leisten: an die Mitglieder der Arbeiterwehren bzw. der Roten Armee; in Oberhausen und Mülheim an die Mitglieder der Vollzugsräte; an die Arbeiter den durch den Generalstreik bedingten Lohnausfall; an die befreiten politischen Gefangenen eine Entschädigung für den entgangenen Verdienst. Weigerten sich die Unternehmer, einer dieser Verpflichtungen nachzukommen, wurden teilweise ihre Kassen beschlagnahmt.

Ähnlich verfuhr man mit den Banken, wenn sie Gelder nicht freigaben. Zum anderen wurden für den konkreten Bedarf der Kommunen Lebensmittel, Medikamente und vor allem Transportmittel beschlagnahmt. Von den Vollzugsräten eigens zu diesem Zweck eingerichtete Ausschüsse für das Verkehrswesen requirierten die für den Transport der Roten Armee nötigen Verkehrsmittel, Autos, Motorräder und Benzin. Diese Maßnahmen wurden jedoch nicht auf eigene Faust, sondern durch schriftliche Anweisungen der Vollzugsräte – mittels eines gestempelten und unterschriebenen Scheins, der den Ersatz des beschlagnahmten Gutes nach dem Sieg der Roten Armee zusagte – durchgeführt.

Gegen Plünderer und willkürliche Beschlagnahmeaktionen auf eigene Faust wurde hart durchgegriffen. Die mancherorts angedrohte Todesstrafe wurde in mindestens zwei Fällen vollzogen.

Die in Dortmund und Mülheim geplante Rationierung von Wohnungen der Reichen wurde – wie die Bildung von Mieterräten – zu spät begonnen und konnte in der Kürze der Zeit nicht verwirklicht werden. In Mülheim, einer der Hochburgen der Anarchosyndikalisten – neben Hamborn und Oberhausen – rief der maßgeblich von ihnen gebildete Aktionsausschuss zur Sozialisierung durch noch zu wählende Betriebsräte auf. Die kurze Dauer des Aufstandes machte auch diese Pläne zunichte.

Der neue Betriebsrat der Straßenbahn setzte lediglich den Straßenbahndirektor ab und führte kollektiv den Betrieb weiter. Über die Frage der Sozialisierung der Produktionsmittel entspann sich im Revier zwischen Anarchosyndikalisten und Kommunisten eine ähnliche Debatte wie zu Beginn des Spanischen Bürgerkrieges.

Die KPD lehnte eine Sozialisierung mit dem Argument ab, erst müsse die Produktion aufrechterhalten werden – schon der Lebensmittelversorgung wegen –, um den Kampf gegen die Reichswehrgewinnen zu können. Nach dem Siege könne dann in einem zweiten Schritt die Enteignung des Kapitals vorangetrieben werden. Genau umgekehrt argumentierten die Anarchosyndikalisten. Die durch die Vergesellschaftung entstandene zusätzliche Begeisterung – die Arbeiter kämpften dann für ihre Betriebe – komme dem bewaffneten Kampf zugute. Dabei wurde diese Debatte ebenso wie die, ob der Kampf nur gegen die Kapp-Putschisten, was SPD, Zentrum und DDP befürworteten, oder auch für eine sozialistische Gesellschaft, wie von KPD, Teilen der USPD und der FAUD gefordert, zu führen sei, kaum öffentlich ausgetragen. Gerade im ökonomischen Bereich rächte sich die im ganzen Ruhrgebiet existierende Lokalborniertheit bitter. Es wurden keine Ausgleichslager für Lebensmittel angelegt, und einzelne Vollzugsräte beschlagnahmten sogar die für andere Orte bestimmten Vorräte, was kaum zur Linderung der Ende März einsetzenden Lebensmittel- und Wirtschaftsblockade des Reviers durch die Reichsregierung beitragen konnte. Ein wichtiger Aspekt der Märzrevolution im Ruhrgebiet war die selbstverständliche Aktivität der Arbeitermädchen und -frauen. Mit Freund, Ehemann und auf eigene Faust zogen sie in den Kampf, eigneten sich in Schnellkursen bei den Arbeiter-Samaritern sanitäre Kenntnisse und Fertigkeiten an und unterstützten die kämpfenden Arbeiter als Krankenschwestern. Trotzdem war auch bei den revolutionären Arbeitern „die Minderbezahlung der Frau gegenüber dem Mann bei gleicher Arbeit offenbar selbstverständlich“ (zit. nach E. Lucas 1983, Bd. 2, S. 82). Von der bürgerlichen Presse und vom Reichswehrministerium wurden die Frauen der Roten Armee als Huren diffamiert, für vogelfrei erklärt und später von Reichswehr und Polizei in vielen Fällen erschossen.


Das Ende der Revolution

Die Märzrevolution im Ruhrgebiet, die mit ihrem Ziel einer Ablösung der bürgerlichen Gesellschaft in Deutschland an der Spitze aller märzrevolutionären Gebiete stand, scheiterte letztlich an der isolierten Lage des Reviers und an der mangelnden Geschlossenheit der ArbeiterInnen und Angestellten in und außerhalb des Reviers. Nach dem Ende des Generalstreiks – in Verhandlungen mit der Regierung hatten die Gewerkschaften außer der schriftlichen Zusage nach mehr Einfluss ihrerseits auf die Sozial- und Wirtschaftspolitik der Regierung nur den Rücktritt des Verteidigungsministers G. Noske erreicht – im übrigen Deutschland sahen sich die aufständischen RuhrarbeiterInnen nicht nur mit den vor allem aus Süd- und Ostdeutschland per Eisenbahn anrückenden Reichswehrtruppen konfrontiert, sondern auch mit einer auf Vorschlag des SPD-Landtagsabgeordneten Wilhelm Schluchtmann Ende März organisierten Wirtschaftsblockade durch die Reichsregierung.

Durch Sperrung der fälligen Löhne und eine Lebensmittelblockade – auch die (Land)arbeiterlnnen in Ostdeutschland brachten keine Nahrungsmitteltransporte ins Ruhrgebiet zustande, was z.B. in Buer ab dem 26. März zum völligen Mangel von Milch selbst für Säuglinge führte – erhöhte sich der Druck auf die RuhrarbeiterInnen.

Die verschiedenen Fraktionen der Arbeiterbewegung waren nicht nur außerstande, sich untereinander auf eine gemeinsame Verhandlungsstrategie für die Bielefelder Verhandlungen mit C. Severing zu einigen, sondern gingen zum Teil bewaffnet aufeinander los. Durch willkürliche Verkürzung der Fristen, innerhalb der die Arbeiter laut Bielefelder Abkommen vom 24. März ihre Waffen abgeben sollten, und den gezielten Bruch des in Bielefeld ausgehandelten Waffenstillstandes durch die Reichswehr verschaffte sich General v. Watter selbst die Rechtfertigung für das Vorrücken der Reichswehr und damit die endgültige Annullierung des Bielefelder Abkommens. Am 7. April war mit der Eroberung Essens das Revier befriedet. 15.000 Menschen ergriffen die Flucht, um nicht Opfer des Terrors der Reichswehr bzw. der Freikorps zu werden. Die Soldaten rächten sich beim Einmarsch in das Ruhrgebiet für die im März erlittenen Niederlagen mit bestialischem Terror: Kranke und verwundete Rotgardisten wurden mit dem Gewehrkolben erschlagen; bei lebendigem Leib wurden Rotgardisten oder solchen, die man für Angehörige der Roten Armee hielt, die Knochen gebrochen, der Bauch aufgeschlitzt und die Augen ausgestochen. Durch Stand- und außerordentliche Kriegsgerichte, gegen deren Urteile kein Einspruch möglich war, wurden Hunderte in Schnellverfahren zum Tode durch Erschießen verurteilt.


Einschätzung

Eine Märzrevolution im eigentlichen Sinn – als Versuch einer Transformation der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft in eine sozialistische – lässt sich nur für das Ruhrgebiet konstatieren. Die Entwaffnung bürgerlicher Formationen (Sicherheitspolizei, Einwohnerwehren, Polizei, Freikorps) ging einher mit einer Etablierung der Vollzugsräte, die parallel mit den alten Kommunalverwaltungen arbeiteten. Herrschten im politischen Bereich aber letztlich die neuen, von den Arbeiterparteien besetzten Organe, so blieb das Privateigentum an Produktionsmitteln weitgehend unangetastet.

Dass dieser Versuch einer sozialistischen Transformation im Revier im März 1920 in den Anfängen steckenblieb, ist vor allem auf die isolierte Lage des Ruhrgebiets und die Kürze der Zeit zurückzuführen. Der für deutsche Verhältnisse in der Geschichte bisher bedeutendste Versuch – wann gab es jemals in Deutschland die Kombination von Generalstreik und bewaffneten Aktionen? –, den Kapitalismus abzuschaffen, scheiterte an der Unfähigkeit der ArbeiterInnen im übrigen Deutschland, revolutionäre Prozesse wie im Revier zu initiieren.

Der noch relativ starke Einfluss der alten Arbeiterpartei SPD bzw. der mit ihr verbundenen Gewerkschaften mag ebenso dazu beigetragen haben wie die Schwäche von USPD und KPD, die zwar oft revolutionär agierten, aber letztlich das in Deutschland seit Gründung der SPD verbreitete Obrigkeitsdenken der ArbeiterInnen und Angestellten in ihren Parteistrukturen reproduzierten. Die FAUD hatte in Deutschland nie den Einfluss, den anarchosyndikalistische Organisationen in Spanien, Frankreich oder Argentinien hatten, und war im wesentlichen im Ruhrgebiet verbreitet, wo sie ihren Anteil an den revolutionären Geschehnissen hatte.

Autor: Johannes Hilmer


Literatur und Quellen

Das wichtigste Buch über die Märzrevolution ist nach wie vor das dreibändige Werk von Erhard Lucas:

  • E. Lucas: Märzrevolution 1920, Bd. l, Vom Generalstreik gegen den Militärputsch zum bewaffneten Arbeiteraufstand, 2. erg. Aufl., Frankfurt/M. 1974
  • E. Lucas: Märzrevolution 1920, Bd. 2, Der bewaffnete Arbeiteraufstand im Ruhrgebiet in seiner Struktur und in seinem Verhältnis zu den Klassenkämpfen in den verschiedenen Regionen des Reiches, 2. verb. Aufl., Frankfurt/M. 1983
  • E. Lucas: Märzrevolution 1920, Bd. 3, Verhandlungsversuche und deren Scheitern, Gegenstrategien von Regierung und Militär, Die Niederlage der Aufstandsbewegung, Der weiße Terror, Frankfurt/M. 1978
  • L. Fittkau / A. Schlüter (Hg.): Ruhrkampf 1920 – Die vergessene Revolution. Ein politischer Reiseführer, zusammengestellt für den Arbeitskreis „70 Jahre Märzrevolution“. Essen 1990
  • J. Golas / D. J. K. Peukert (Hg.): Ruhrkampf, Essen 1987
  • D. Kerbs (Hg.): Die Rote Ruhrarmee März 1920, Berlin 1985
  • J. Lange: Die Schlacht bei Pelkum im März 1920. Legenden und Dokumente, Essen 1994
  • A. Meinberg (Meinberg war damals Mitglied der KPD und einer der aktivsten Leute in der Märzrevolution): Aufstand an der Ruhr, hg. v. H. G. Haasis u. E. Lucas, Frankfurt/M. 1974
  • W. J. Reichhardt: Kapp-Putsch und Generalstreik März 1920 in Berlin. Eine Ausstellung des Landesarchivs Berlin 26. März bis 31. Oktober 1990, Berlin 1990


Quelle: Dieser Artikel erschien erstmals in: Lexikon der Anarchie: Encyclopaedia of Anarchy. Lexique de l'anarchie. - Hrsg. von Hans Jürgen Degen. - Bösdorf: Verlag Schwarzer Nachtschatten, 1993-1996 (5 Lieferungen). - Loseblattsammlung in 2 Ringbuchordnern (alph. sortiert, jeder Beitrag mit separater Paginierung). Für die vorliegende Ausgabe wurde er überarbeitet.

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